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   OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01   

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https://dejure.org/2002,2241
OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01 (https://dejure.org/2002,2241)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2002 - 5 U 61/01 (https://dejure.org/2002,2241)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 (https://dejure.org/2002,2241)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 315 a.F.; ; BGB § ... 325; ; BGB § 326 a.F.; ; BGB § 631; ; BGB § 635 a.F.; ; VOB/B § 2 Nr. 1; ; VOB/B § 13; ; VOB/B § 13 Nr. 7; ; VOB/B § 13 Nr. 7 Abs. 1; ; ZPO § 92; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Werklohn aus Pauschalvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensabrechnung nach der Differenztheorie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Fußbodenheizung tadellos Heizungsbauer muss dem Bauherrn trotzdem Schadenersatz zahlen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fabrikatsangabe im Leistungsverzeichnis: Zugesicherte Eigenschaft? (IBR 2002, 660)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Vertrag: Aufrechnung oder Verrechnung? (IBR 2002, 661)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1535
  • NZBau 2002, 674
  • BauR 2002, 1860
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 06.12.2001 - VII ZR 241/00

    Rechtsnatur des Prüfvermerks eines Architekten auf der Rechnung des Unternehmers;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Eine Unverhältnismäßigkeit ist anzunehmen, wenn der mit der Nachbesserung erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH in BGH-Report 2002, 366, 367; in BauR 1997, 638).

    Nur dann, wenn das Bestehen auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der vertraglich geschuldeten Leistung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand als Verstoß gegen Treu und Glauben anzusehen ist, kann der Unternehmer eine Nachbesserung unter Berufung auf deren Unverhältnismäßigkeit verweigern (BGH in BGH-Report 2002, 366, 367; in BauR 1996, 858).

    Dies gilt um so mehr, wenn der Unternehmer die Abweichung von der vertraglich geschuldeten Erfüllung verschuldet hat (BGH in BGH-Report 2002, 366, 367; in BauR 1996, 858; in BauR 1995, 540).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 24/95

    Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Nur dann, wenn das Bestehen auf die ordnungsgemäße Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Bestellers an der vertraglich geschuldeten Leistung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand als Verstoß gegen Treu und Glauben anzusehen ist, kann der Unternehmer eine Nachbesserung unter Berufung auf deren Unverhältnismäßigkeit verweigern (BGH in BGH-Report 2002, 366, 367; in BauR 1996, 858).

    Dies gilt um so mehr, wenn der Unternehmer die Abweichung von der vertraglich geschuldeten Erfüllung verschuldet hat (BGH in BGH-Report 2002, 366, 367; in BauR 1996, 858; in BauR 1995, 540).

  • BGH, 17.05.1994 - X ZR 39/93

    Zusicherung einer Eigenschaft aufgrund erkennbaren Interesse des Bestellers an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Eine Zusicherung ist das vertragliche Versprechen des Auftragnehmers, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten (BGH in NJW-RR 1996, 783; in NJW-RR 1994, 1134).

    Ob eine Beschreibung der Leistung in einem Leistungsverzeichnis als Zusicherung anzusehen ist, ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln, wobei entscheidend ist, ob sich feststellen lässt, dass der Auftraggeber Wert auf die Einhaltung der Leistungsbeschreibung legt (BGH in NJW-RR 1994, 1134).

  • OLG Düsseldorf, 30.07.1992 - 5 U 24/92

    Abgrenzung zwischen Abrechnung und Aufrechnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Der Senat vertritt mit der von der Rechtsprechung zu den §§ 325, 326 a.F. BGB entwickelten und auf den Fall der § 635 a.F. BGB/§ 13 VOB/B übertragenen Differenztheorie die Auffassung, dass sich bei einem gegenseitigen Vertrag, aus dem einerseits wegen Unmöglichkeit, Verzuges, positiver Vertragsverletzung oder Mängel Schadensersatz in Geld verlangt wird und der Schadensersatzgläubiger andererseits eine Geldleistung - etwa den Werklohn - schuldet, nicht selbständige Ansprüche der Vertragsparteien gegenüberstehen, sondern sich das Schuldverhältnis auf einen Zahlungsanspruch derjenigen Vertragspartei konzentriert, die nach dem rechnerischen Ergebnis, d.h. Abrechnung aller Aktiv- und Passivposten, noch etwas zu fordern hat (vgl. Senat Urt. vom 25.6.1973 in NJW 1973, 1928 f; in OLGR 1993, 3, 4).

    Die Verrechnung der wechselseitigen Ansprüche ist auch dann vorzunehmen, wenn die auf Mängel gestützten Zahlungsansprüche nicht einredeweise geltend gemacht werden, sondern der Zahlungsanspruch widerklagend geltend gemacht wird (Senat OLGR 1993, 3, 4).

  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Haben die Parteien aber dem Pauschalpreis ein detailliertes Leistungsverzeichnis zugrunde gelegt, ist es zulässig, das Leistungsverzeichnis als Anhaltspunkt für die Bewertung der Teilleistungen heranzuziehen (BGH in NJW 1996, 3270; in BauR 2000, 726; in BauR 2000, 1498, 1501).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZR 110/96

    Verpflichtung des Auftragnehmers zur Nachbesserung; Unverhältnismäßigkeit der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Eine Unverhältnismäßigkeit ist anzunehmen, wenn der mit der Nachbesserung erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH in BGH-Report 2002, 366, 367; in BauR 1997, 638).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 14/93

    Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht; Formularmäßiger Ausschluß von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Eine Zusicherung ist das vertragliche Versprechen des Auftragnehmers, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft auszustatten (BGH in NJW-RR 1996, 783; in NJW-RR 1994, 1134).
  • BGH, 20.04.2000 - VII ZR 458/97

    Formularmäßige Verpflichtung zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft auf

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Haben die Parteien aber dem Pauschalpreis ein detailliertes Leistungsverzeichnis zugrunde gelegt, ist es zulässig, das Leistungsverzeichnis als Anhaltspunkt für die Bewertung der Teilleistungen heranzuziehen (BGH in NJW 1996, 3270; in BauR 2000, 726; in BauR 2000, 1498, 1501).
  • BGH, 20.01.2000 - VII ZR 97/99

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Haben die Parteien aber dem Pauschalpreis ein detailliertes Leistungsverzeichnis zugrunde gelegt, ist es zulässig, das Leistungsverzeichnis als Anhaltspunkt für die Bewertung der Teilleistungen heranzuziehen (BGH in NJW 1996, 3270; in BauR 2000, 726; in BauR 2000, 1498, 1501).
  • BGH, 29.06.1995 - VII ZR 184/94

    Abrechnung eines vorzeitig beendeten Pauschalpreisvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2002 - 5 U 61/01
    Grundsätzlich gilt allerdings, dass bei einem nur teilweise ausgeführten Pauschalvertrag der Unternehmer zur Berechnung der Vergütung für erbrachte Leistungen, das Verhältnis der bewirkten Leistung zur vereinbarten Gesamtleistung und das Verhältnis des Preisansatzes für die bewirkten Leistungen zum Pauschalpreis darlegen muss (BGH in NJW 1995, 2712).
  • BGH, 23.02.1995 - VII ZR 235/93

    Bewertung des zur Nachbesserung erforderlichen Aufwands

  • OLG Nürnberg, 07.11.1997 - 6 U 451/96

    Zusicherung einer Eigenschaft des herzustellenden Werks: Verwendung von Mörtel

  • OLG Hamm, 09.10.1992 - 26 U 101/92

    Markenangabe als zugesicherte Eigenschaft

  • OLG Düsseldorf, 25.06.1973 - 5 U 198/72
  • OLG Brandenburg, 19.08.2009 - 4 U 167/99

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauüberwachung hinsichtlich der

    Zum Zeitpunkt des Vergleichschlusses am 14. Januar 2004 war - seit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. April 2001 (VII ZR 161/00) - in Rechtsprechung und Literatur herrschende Auffassung, dass der gegenüber einem werkvertraglichen Vergütungsanspruch in Ansatz gebrachte Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a.F. bzw. § 13 Nr. 7 VOB/B des Auftraggebers wegen Baumängeln nicht als selbständiger Anspruch anzusehen ist, sondern im Rahmen der Differenztheorie zur Schadensberechnung einen bloßen, zur Verrechnung gestellten unselbständigen Rechnungsposten darstellt (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Januar 1978 - VII ZR 175/75 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Juni 2002 - 5 U 61/01 - OLG Oldenburg, Urteil vom 25. März 2003 - 2 U 232/02 - OLG Köln, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 3 U 141/00 - OLG Dresden, Urteil vom 26. Juni 2003 - 19 U 2278/02 - OLG Braunschweig, Urteil vom 29. Januar 2004 - 8 U 173/99; OLG Hamm, Urteil vom 25. September 2003 - 21 U 8/03 - OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. März 2005 - 6 U 155/00 - ebenso Werner/Pastor 11. Aufl. 2005, Rdnr. 2577; dogmatische Bedenken von Ingenstau/Korbion, 15. Aufl. 2003,§ 13 Nr. 7 VOB/B, Rdnr. 154 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 5 W 37/04

    Zur Aufrechnung von Ersatzvornahmekosten mit einer Werklohnklage

    Jedoch hat der selbe Senat durch Beschluss vom 25.01.2001, VII ZR 116/00, die Annahme der Revision gegen die zitierten Entscheidung des OLG Oldenburg vom 23.03.2000, 2 U 295/99, (BauR 2001, 831) abgelehnt, in der das Gericht in einem Urkundenprozess streitentscheidend die gegenteilige Auffassung vertreten hat (vgl. hierzu Leupertz in IBR 2003, 515 (Anmerkung zu OLG Oldenburg, Urteil vom 25.02.2003, 2 U 232/02) Der Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass nach seiner Auffassung im Rahmen der Anwendung der Differenzhypothese keine Veranlassung für die Unterscheidung zwischen den Fällen bestehe, in denen der Besteller Schadensersatz wegen Nichterfüllung des ganzen Vertrages verlangt und die Erfüllungsleistung vollständig ablehnt und den Fällen, in denen der Auftraggeber das Werk nicht als unbrauchbar ablehnt, sondern es behält (vgl. Senat, Urteil vom 25.06.1973, NJW 1973, 1928f; Beschluss vom 15.05.1998, BauR 1984, 308; Urteil vom 30.07.1992, OLGR 1993, 3, 4; zuletzt Urteil vom 28.06.2002, BauR 2002, 1860f).
  • OLG Koblenz, 04.06.2004 - 8 U 709/03

    Bauträgervertrag über ein Niedrigenergiehaus: Verrechnung von

    Der Unterschied zwischen voller und teilweiser Nichterfüllung berührt nur das Ausmaß, nicht aber das Prinzip der inhaltlichen Umgestaltung des Schuldverhältnisses (OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1860 f.).
  • OLG Hamm, 04.12.2003 - 24 U 34/03

    Zulässigkeit eines Aufrechnungsvorbehaltsurteils im Abrechnungsverhältnis

    Entscheidungen, die nach Bekanntwerden des oben zitierten Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs ergangen sind, gehen sämtlich von einer Verrechnung auch für den Fall aus, dass der Bauherr die mangelhafte Werkleistung nicht vollständig zurückweist (vgl. OLG Koblenz NZBAU 2002, 453 ff. = MDR 2002, 715 f., OLG Dresden, Urteil vom 25.06.2003, Aktenzeichen 19 U 2278/02, OLG München BauR 2003, 421, OLG Oldenburg NZBAU 2003, 439 unter Hinweis darauf, dass aufgrund des Nichtannahmebeschlusses des Bundesgerichtshofs die Differenztheorie entgegen der bisherigen vorherrschenden Ansicht auf alle Ansprüche aus § 635 BGB a.F. oder § 13 Nr. 7 VOB/B anzuwenden sei, die mit der geschuldeten Gegenleistung im Zusammenhang stehen, OLG Düsseldorf NZBau 2002, 674 f.).
  • OLG Hamm, 10.04.2003 - 21 U 26/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Honorarforderung eines

    Einige Oberlandesgerichte (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, BauR 2001, 290ff; OLG Schleswig-Holstein, BauR 2001, 1615) lassen eine Verrechnung nur dann zu, wenn der Auftraggeber das in Frage stehende Werk vollständig zurückweist, während der Bundesgerichtshof in dem bereits erwähnten Nichtannahmebeschluss vom 05.04.2001 der Verrechnung auch für einen Anspruch aus § 635 BGB zugestimmt hat, bei dem der Auftraggeber - ebenso wie die Beklagte im vorliegenden Fall - das geschuldete Werk angenommen hatte (so z.B. auch OLG Düsseldorf, BauR 2002, 1860ff; OLG Naumburg, BauR 2001, 1615ff; KG BauR 2000, 607).
  • OLG Frankfurt, 16.03.2005 - 3 W 20/05

    Streitwert: Außergerichtliche Anwaltskosten als streitwertneutrale

    Zutreffend ist ferner, daß die Differenztheorie nach der Schuldrechtsreform auch dann angewendet wird, wenn - wie hier - die Werkleistung nicht zurückgewiesen wurde, sowie auch für die Geltendmachung von Ansprüchen, die nach dem früheren Recht als entfernte Mangelfolgeschäden betrachtet wurden (vgl. OLG Naumburg, BauR 2001, 1615 und der diese Entscheidung bestätigende Beschluß des BGH vom 5.4.2001 - VII ZR 161/00, teilweise abgedruckt in BauR 2001, 1616; OLG Düsseldorf, NZBau 2002, 674 = NJW-RR 2002, 1535; OLG Oldenburg NZBau 2003, 439).
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